Geldauflagen oder Bußgelder

Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Sehr geehrte Damen und Herren Richter und Staatsanwälte,

jede zugewiesene Geldauflage hilft uns, unsere Arbeit als einziges Kindertheater mit dem Schwerpunkt musikalische Früherziehung im Osten Deutschlands fortzusetzen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Wir versichern, dass

  • alle Gelder ausschließlich den satzungsmäßigen Zwecken des Theaters aus dem Koffer zufließen
  • wir auf Anforderung über die Höhe und Verwendung der zugeflossenen Geldbeträge gegenüber der listenführenden Stelle für einen bestimmten Zeitraum Rechenschaft ablegen und die Rechenschaftsberichte veröffentlicht werden dürfen.
  • wir den Eingang der zugewiesenen Geldauflagen überwachen sowie die zuweisende Stelle über erfolgte oder ausgebliebene Zahlungen informieren.
  • wir für die Verwaltung der Geldauflagen ein separates Konto bei der GLS-Bank eingerichtet haben. Eigene Überweisungsträger mit dem Vermerk "Steuerlich nicht absetzbar" sowie mit dem Eindruck "AZ" werden bereitgestellt.

Das Theater aus dem Koffer dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken gemäß §§ 51 ff. AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften.

Es ist unter den angegebenen Geschäftszeichen in folgenden Listen eingetragen:

  • 4111-A 1 (Sdh I) AG – 8/10: Liste des Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten über die förderungsberechtigten gemeinnützigen Organisationen (seit dem 25.01.2010)
  • 4100 E-GL.2 SH 295: Liste der Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs- und Strafverfahren des Landes Brandenburg (seit dem 14.04.2010)
  • 4012 E – 3889: Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen in Strafsachen beim Oberlandesgerichtes Naumburg (seit dem 28.08.2018)

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie hier unsere digitale Info-Mappe herunterladen oder rufen Sie uns an bzw. senden uns eine Mail.

Informationen für Zahlungspflichtige

Sehr geehrte Zahlungspflichtige, sehr geehrter Zahlungspflichtiger,

Ihnen wurde auferlegt, eine Zahlung an das Theater aus dem Koffer zu leisten. Auch wenn Ihre Zahlung nicht freiwillig erfolgt, helfen Sie uns, Kinder an die Welt des Theaters heranzuführen. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns herzlich.

Bitte beachten Sie diese wichtigen Informationen:

  • Für Ihre geleisteten Zahlungen dürfen wir Ihnen keine Spenden- oder Zuwendungsbestätigung ausstellen.
  • Wir bestätigen jede Zahlung schriftlich dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft und sind auch verpflichtet, ausbleibende Zahlungen zu melden.
  • Geben Sie daher bitte bei jeder Überweisung das Aktenzeichen an, damit wir Ihre Zahlung zügig zuordnen und dem Gericht fristgerecht melden können.
  • Für Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlungen setzen Sie sich bitte direkt mit dem zuständigen Gericht in Verbindung.
  • Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage ausschließlich auf unser Bußgeldkonto!
    Kontoinhaber:  Theater aus dem Koffer gUG
    IBAN:                  DE81 4306 0967 1151 9991 02
    BIC:                     GENODEM1GLS

Das Theater aus dem Koffer dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken gemäß §§ 51 ff. AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, rufen Sie uns an oder senden Sie eine Mail.